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RECHNUNGSHOF-KRITIK: Heer wird überzählige Mitarbeiter nicht los

Sparplänen zum Trotz stieg die Zahl der Offiziere weiter an – Überflüssige Mitarbeiter kosteten 2010 über 60 Millionen Euro

Dass das Bundesheer schrumpfen würde, konnte man seit Beginn der 1990er-Jahre wissen: Seit damals wurde die Mobilmachungsstärke auf ein Viertel reduziert, der letzte große Schritt zur Verkleinerung erfolgte mit dem Konzept “ÖBH 2010″ unter der schwarz-blauen Regierung. Dennoch ist noch unter dem roten Verteidigungsminister Norbert Darabos die Zahl der Offiziere weiter gestiegen, um 188 (das sind sieben Prozent) zwischen 2006 und 2010. Insgesamt 66,1 Millionen Euro wurden für Beschäftigte ausgegeben, für die es eigentlich keine sinnvolle Beschäftigung mehr gegeben hat.

Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Rechnungshofbericht hervor, der die Personalentwicklung des Verteidigungsressorts als “wenig ambitioniert” bezeichnet.

“Ziel noch nicht erreicht”

Der RH hält das Scheitern von “ÖBH 2010″ fest, was Minister Darabos stets dementiert hat: “Das Ziel der Straffung der Verwaltungsstrukturen (Verkleinerung der Grundorganisation) und der Erhöhung des Anteils der Truppe im Verhältnis 1:1 wurde bis Ende 2010 noch nicht erreicht.” In seiner Stellungnahme verweist das Verteidigungsministerium darauf, dass Verzögerungen beim Schließen von Kasernen dazu geführt haben, dass der Dienstbetrieb weiter aufrechterhalten werden musste – Bedienstete, deren Arbeitsplatz eigentlich schon gestrichen wurde, sind wieder auf den alten Arbeitsplatz gesetzt worden. Dass es mehr Personal (2059 Arbeitkräfte) als ursprünglich geplant gibt, begründet das Ministerium unter anderem mit der “umfassenden Reform der Zentralstelle 2008 sowie der Übernahme der Sportagenden”.

Was nebenbei aus der Stellungnahme hervorgeht: “Ziel der Personalplanung im Bundesheer ist es, die Fähigkeiten für eine militärische Beteiligung Österreichs an Internationalen Operationen sicherzustellen.” Inlandsaufgaben sind also zweitrangig. Der RH kritisiert, dass nicht mehr benötigte Heeresmitarbeiter zwar in eine “Personalprovider” genannte Einheit zugeteilt wurden, dass aber von 697 Empfehlungen für die Zuweisung auf einen neuen Arbeitsplatz nur in drei Fällen nachgekommen wurde.

Datenchaos in Registern

Im selben Bericht untersuchte der RH auch die diversen Register, in denen die Republik Daten von Bürgern und Unternehmen speichert. Dabei deckten die Prüfer auf, dass man bei vielen dieser Register nicht einmal weiß, was ihre Einrichtung mitsamt der Datenpflege kostet. Noch schlimmer: Die Datensätze sind unterschiedlich strukturiert, dadurch ist weder die Konsistenz der Daten gesichert, noch können Behörden zentral zugreifen: Wer also einen Antrag stellt, muss bei jedem Amtsweg alle Dokumente mitbringen, weil amtsbekannte Fakten eben nicht allen Ämtern bekannt sind.  (Conrad Seidl, DER STANDARD, 23.5.2012)

GÖD-Bundesheergewerkschaft: Besteuerung der Übungsgebühr (§ 72 RGV) ab 1. Mai 2012; Entscheidung des Bundesministeriums für Finanzen; Protest!

Die Entscheidung des Bundesministeriums für Finanzen, die Übungsgebühr (§ 72 RGV) ab 1. Mai 2012 voll zu besteuern, kann seitens der Bundesheergewerkschaft nicht nachvollzogen werden. Es wird gegen diese Absicht Protest erhoben und mitgeteilt, dass die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst bereits um Unterstützung ersucht wurde.

Die durch diese unterschiedliche steuerliche Behandlung der Übungsgebühr nach § 72 RGV gegenüber Tagesgebühren nach Dienstreisen einhergehende Benachteiligung von Soldatinnen und Soldaten wird von der Bundesheergewerkschaft nicht zur Kenntnis genommen.

Es wurde daher – da ressortintern keine Möglichkeit der Änderung mehr bestehtdie Gewerkschaft Öffentlicher Dienst um Unterstützung ersucht.

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Angebot für GÖD-Mitglieder: Hotel Aurora**** auf Losinj (Kroatien)

Veröffentlicht in Bundesheergewerkschaft,GÖD,GÖD-Bundesheergewerkschaft,Veranstaltungen von oeaab.fcg.goed - 9. Mai 2012
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GÖD-Bundesheergewerkschaft: Protest zur Besteuerung der Übungsgebühr ab 1. Mai 2012!

Das BMF hat die seit Jahren geltende Rechtsauffassung geändert und entschieden, dass ab 1. Mai 2012 die Übungsgebühr nach § 72 RGV voll zu besteuern ist. Die Bundesheergewerkschaft hat beim BMLVS gegen diese für Soldatinnen und Soldaten ausgesprochen ungerechte Vorgangsweise protestiert und hat bereits die GÖD um Unterstützung ersucht.

Im Zuge einer derzeit laufenden EDV-Systemumstellung wurde durch das BMF die Frage der Besteuerung der Übungsgebühr (§ 72 RGV) neu aufgerollt und nach Verhandlungen mit dem BMLVS durch den Fachbereich Lohnsteuer und der Lohnsteuerabteilung des BMF – entgegen der Meinung des BMLVS – entschieden, dass „In Zukunft die Kürzung iSd LStR Rz 724 vorzunehmen“ ist und „Die frühere Regelung für die Vergangenheit unangetastet bleibt“.

Das bedeutet, dass künftig die „Übungsgebühr“ ab 1. Mai 2012 besteuert wird, eine rückwirkende Besteuerung jedoch nicht vorgenommen wird.

Die durch diese unterschiedliche steuerliche Behandlung der Übungsgebühr einhergehende Benachteiligung von Soldaten und Soldatinnen wird von der Bundesheergewerkschaft nicht zur Kenntnis genommen.

Es wurde daher – da ressortintern offensichtlich keine Möglichkeit der Änderung mehr besteht – die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst um Unterstützung ersucht.

AUSHANG Übungsgebühr Besteuerung (Download)

Bundesheer reduziert Ausbildung für Panzer und Artillerie

Streitkräftekommandant Höfler: Anpassung der Personalstruktur nach Gerätereduktion – Kritik von ÖVP und FPÖ

Das Bundesheer fährt die Ausbildung für die Waffengattungen Artillerie, Fliegerabwehr und Kampfpanzer zurück. Das geht aus einem Befehl des Streitkräfteführungskommandos hervor, berichtete der “Kurier” (Donnerstagausgabe). ÖVP und FPÖ kritisieren diese Pläne. FPÖ-Wehrsprecher Peter Fichtenbauer befürchtet “das Ende dieser wichtigen Waffengattungen”. Sein VP-Kollege Oswald Klikovits fordert von Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) Gespräche mit den politischen Parteien, andernfalls werde der Ressortchef in den Landesverteidigungsausschuss vorgeladen.

Das Ministerium war in einer Aussendung Mittwochabend um Kalmierung bemüht. Die Einschränkung der Ausbildung sei eine logische Anpassung der Personalstruktur an die Reduktion von Panzern und Artilleriegeschützen. Es würden aber alle Waffengattungen des Bundesheeres bestehen bleiben, sagte Streitkräftekommandant Generalleutnant Günter Höfler. Das Bundesheer trennt sich ja von zwei Dritteln seiner gepanzerten Fahrzeuge. Von derzeit 1.150 werden rund 750 ausgesondert. Das Gerät wird verkauft, verschrottet oder zur Gewinnung von Ersatzteilen verwendet.

Konkret soll die Ausbildung bei den genannten Waffengattungen im Jahr 2012 im Wesentlichen unverändert bleibt. Für das Jahr 2013 wird die Ausbildung von Unteroffizieren (Gruppen-und Zugskommandanten) ausgesetzt. “Es wäre völlig unwirtschaftlich, einen Überbestand an Unteroffizieren auszubilden. Wir haben zurzeit für unsere Panzer und Geschütze genug geschulte und gut trainierte Unteroffiziere. Die Waffen-, Geräte-, Schieß- und Fahrausbildung dieser Waffengattungen werden jedoch ebenso unverändert weitergeführt wie die Offiziersausbildung”, stellt Höfler klar.

“Es bleiben die Panzertruppe, die Artillerie wie auch die Fliegerabwehr weiterhin bestehen. Wir benötigen im Bundesheer alle Waffengattungen”, so der General. (derstandard.at, 18.4.2012)

Bundesheer: Generäle befahlen Aus für Panzer und Kanonen

Beim Heer fürchtet man die Abschaffung der schweren Waffensysteme. Die FPÖ beruft den Nationalen Sicherheitsrat ein.

er Befehl des Streitkräfteführungskommandos in Graz mit der Geschäftszahl GZ S93718/11-SKFüKdo/J7/2012 hat es in sich: Es wird befohlen, dass für die Waffengattungen Artillerie, Fliegerabwehr und Kampfpanzer keine Soldaten mehr auszubilden sind. Des Weiteren wird angeordnet, dass Soldaten, die sich bereits in der Ausbildung befinden, auf andere Waffengattungen umzuschulen sind. Das würde die Abschaffung der wichtigsten Waffengattungen und damit auch einen Paradigmenwechsel bedeuten. Denn Verteidigungsminister Norbert Darabos hat immer beteuert, dass keine Waffengattung den Sparzwängen zum Opfer fällt.

Der Generalstab sieht sich aber am Ende der Einsparungsmöglichkeiten: Bis zum Jahr 2016 verliert das Heer 600 Millionen Euro. Intern werden deshalb sogar  Waffengattungen  infrage gestellt – etwa die kostspielige Fliegerabwehr. Von Minister Darabos erwarten  sich die Generäle aber keine Hilfe. Der hat ja verkündet, dass das  Sparpaket eine Chance sei, “Speck abzutragen und verkrustete Strukturen zu reformieren”.

 Verringerung

Auf KURIER-Anfrage erklärt Minister-Sprecher Stefan Hirsch, dass keine Abschaffung der schweren Waffen geplant sei. Es gehe nur um die Verringerung der Stückzahl. Denn laut Reformplan wolle das Heer in den kommenden Jahren  zwei Drittel seiner gepanzerten Fahrzeuge  verkaufen, verschrotten oder zur Gewinnung von Ersatzteilen verwenden. Mit dem Ausbildungsbefehl soll nur die “Überproduktion” von Unteroffizieren vermieden werden.  Das glauben Koalitionspartner ÖVP, die FPÖ und die Bundesheergewerkschaft nicht. FPÖ-Wehrsprecher Peter Fichtenbauer hält fest, dass auch bei einer Reduzierung von Verbänden ein Nachzug von Personal nötig sei. Außerdem ist für Fichtenbauer nicht erklärbar, warum von dem Befehl auch die Fliegerabwehr betroffen ist. Dort gibt es keine Panzer.

Fichtenbauer: “Alles deutet auf eine völlige Beseitigung dieser Waffensysteme hin.” Damit verliere das Heer seine Kernkompetenz, was schlichtweg verfassungswidrig sei. Am Donnerstag bringen FP-Chef Heinz-Christian Strache und Fichtenbauer den Antrag auf Einberufung des Nationalen Sicherheitsrates ein. Das kann sich auch ÖVP-Wehrsprecher Oswald Klikovits gut vorstellen: “Jetzt wird es langsam wirklich gefährlich.” Klikovits befürchtet die Aufstellung eines leicht bewaffneten Berufsheeres durch die Hintertüre. Klikovits: “Wir fordern den Verteidigungsminister auf, umgehend in Gespräche mit den Parteien einzutreten.”

 Krisensitzung

Auch Wilhelm Waldner von der Bundesheergewerkschaft ist aufgebracht: “Das war eine Geheimaktion, die an der Personalvertretung vorbeigeschwindelt wurde. In einer Krisensitzung  beschlossen die Gewerkschafter, den Befehl “nicht zur Kenntnis zu nehmen”. Bei der Truppe wundert man sich über den Befehl gar nicht. In der Kaserne Wels verrotten bereits knapp 20 Leopard-Panzer.

kurier.at

Information der GÖD zum Stabilitätsgesetz 2012

Ende März 2012 wurde das 2. Stabilitätsgesetz 2012 im Nationalrat und im Bundesrat beschlossen. Die Änderungen treten teilweise mit 1. Juli 2012, teilweise auch später in Kraft. Nachfolgend ein Auszug der wichtigsten Inhalte für öffentlich Bedienstete:

Beamtendienstrechtsgesetz:
• Der Versetzungsschutz bleibt auch in Zukunft bestehen! Die Mobilität zwischen den Ressorts bzw. Besoldungsgruppen wird erhöht – § 38 BDG
1. Der Versetzungsschutz (Prüfung nach § 38 Abs. 4 – „Berücksichtigung der persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse sowie Prüfung, dass kein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil entsteht oder ein anderer geeigneter
Beamter/Beamtin derselben Dienststelle, bei der oder dem dies nicht der Fall ist“) bleibt bestehen.
2. Die Gründe für eine Versetzung von Amts wegen bleiben bestehen:
a. Änderung der Verwaltungsorganisation
b. Auflassung von Arbeitsplätzen
c. bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes einer anderen Dienststelle, für die keine geeigneten Bewerberinnen oder Bewerber vorhanden sind
d. wenn der Arbeitserfolg nicht aufgewiesen wird (Leistungsfeststellung)
e. disziplinäre Gründe
Bei Vorliegen dieser Gründe („wichtiges dienstliches Interesse“) war
schon bisher eine Versetzung von Amts wegen zulässig.
3. Lediglich im Bereich der amtswegigen Überstellung in ein anderes Ressort bzw. in eine andere Besoldungs- oder Verwendungsgruppe wurden Mobilitätshindernisse beseitigt.
Dabei gilt der Grundsatz, dass lediglich in eine gleichwertige oder höhere Besoldungs- bzw. Verwendungsgruppe – bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Punkt 2 – überstellt werden kann.
4. Es greifen dieselben besoldungsrechtlichen Absicherungsmaßnahmen wie schon bisher bei einer amtswegigen Versetzung (Wahrungsfunktionen, Fallschirmregelungen etc. bleiben erhalten – siehe unten zu § 12b
GehG).
5. Amtswegige Überstellungen in ein anderes Ressort bzw. in eine andere (mindestens gleichwertige oder höhere) Besoldungs- oder Verwendungsgruppe werden kein häufiges Phänomen sein. Selbst die Dienstgeberseite ging im
Begutachtungsentwurf von etwa 20 Fällen pro Jahr aus.
• Teilweise Rückerstattung von Nachkaufsbeträgen wird möglich – § 236b Abs. 7 BDG (sowie Parallelbestimmungen im RStDG, LDG und LLDG)
Ab 1. Juli 2012 besteht für Beamtinnen und Beamte ein Rechtsanspruch auf teilweise Rückerstattung von für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten entrichtete besondere Pensionsbeiträge zur Inanspruchnahme der Langzeitversichertenregelung.
Gehaltsgesetz:
• Ergänzungszulage bei amtswegiger Überstellung sichergestellt - § 12b GehG
§ 12b Abs. 5 GehG stellt im Falle einer amtswegigen Überstellung sicher, dass Bedienstete keinen besoldungsrechtlichen Nachteil erleiden. Die Regelung bewirkt, dass für die Gruppen der Besoldungsreform der Fallschirm- und die Wahrungsfunktion weiterhin greifen. Sollte jedoch die Ergänzungszulage gem. § 12b GehG für die Bediensteten ein besseres Ergebnis bringen, so ist diese Bestimmung anzuwenden. Diese Abwägung hat nicht nur im Zeitpunkt der Überstellung zu erfolgen, sondern auch danach.
• Die Vergütung für den verlängerten Dienstplan bleibt erhalten - § 16a GehG
Die GÖD konnte durchsetzen, dass die pauschale Abgeltung für den verlängerten Dienstplan gem. § 48 Abs. 6 BDG für Bedienstete des BMLVS, BMI und BMJ, deren Mehrleistungen nicht in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht
durch ein Fixgehalt oder einen „All-In Bezug“ als abgegolten gelten, erhalten bleibt.
• Reduktion des Pensionsbeitrages für ab 1. Jänner 1976 geborene Beamtinnen und Beamte – § 22 Abs. 1a GehG
Da die ab 1. Jänner 1976 geborenen Beamtinnen und Beamten (siehe unten Punkt „pensionsrechtliche Änderungen“) aus dem Anwendungsbereich des Pensionsgesetzes 1965 ausgenommen werden und auf sie das Beitragsrecht des ASVG anzuwenden sein wird, reduziert sich der zu leistende Pensionsbeitrag für diesen Personenkreis ab 1. Jänner 2014 auf 10,25%.
Pensionsrechtliche Änderungen:
• Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension – § 15c iVm § 237 BDG; § 4 APG (sowie  Parallelbestimmungen im RStDG, LDG und LLDG)
Bei einem Pensionsantritt nach der Korridorpensionsregelung (frühestens mit
Erreichen des 62. Lebensjahres) benötigen Beamtinnen, Beamte und ASVGVersicherte
ab 1. Jänner 2017 40 Jahre ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit bzw. 40 Versicherungsjahre. Eine Übergangsbestimmung stellt sicher, dass die Anhebung der Anspruchsvoraussetzung von 37,5 Jahren auf 40 Jahre nur schrittweise erfolgt.
Demnach sind bei Pensionierungen ab 1.1.2013 38 Jahre, ab 1.1.2014 38,5 Jahre, ab 1.1.2015 39 Jahre, ab 1.1.2016 39,5 Jahre und ab 1.1.2017 40 Jahre ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit bzw. Versicherungsjahre erforderlich.
• Entfall der Parallelrechnung und Erstellung einer Kontoerstgutschrift zum 1. Jänner 2014 für alle ASVG-Versicherten, geboren ab 1.1.1955 sowie für nach dem 31. Dezember 1975 geborene Beamtinnen und Beamte - § 1 Abs. 14, § 99, § 105a PG 1965, § 15 APG
1. Auf Beamtinnen und Beamte sowie auf ASVG-Versicherte, die ab 1.1.1955 geboren sind, ist bereits jetzt im Rahmen der Parallelrechnung das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) bei der Pensionsbemessung anzuwenden.
Auf ASVG-Versicherte, geboren ab 1.1.1955 sowie Beamtinnen und Beamte ab dem Geburtstagsjahrgang 1976 ist künftig nur mehr das APG anzuwenden.
Ab 1.1.2014 wird der Anspruch nach dem Altrecht (Pension nach dem Pensionsgesetz 1965 bzw. nach dem ASVG) für diesen Personenkreis in einer einmaligen Kontoerstgutschrift zusammengefasst und es entfällt gleichzeitig
die Parallelrechnung bei der Pensionsbemessung.
2. Zum Stichtag 1. Jänner 2014 wird eine fiktive und abschlagsfreie „Altpension“ unter Heranziehung aller bis zum Ende des Jahres 2013 erworbenen Zeiten berechnet (Ausgangsbetrag), um die auf diese Weise ermittelte Kontoerstgutschrift
als Gesamtgutschrift für das Jahr 2013 in das Pensionskonto zu stellen.
3. Der so ermittelte Ausgangsbetrag wird einem Vergleichsbetrag gegenübergestellt, der aufgrund der geltenden Bestimmungen der Parallelrechnung ermittelt wird. Es greift ein Gewinn- bzw. Verlustkorridor von 1,5% bis 3,5%
(je nach Geburtsdatum).
4. Die Kontoerstgutschrift ist als Gesamtgutschrift für das Jahr 2013 bis längstens 30. Juni 2014 in das Pensionskonto aufzunehmen. Die zuständigen Dienstbehörden haben bis 30. April 2014 die für die Ermittlung der Kontoerstgutschrift
erforderlichen Daten der pensionskontoführenden Stelle (BVA) zur Verfügung zu stellen.
5. Für Beamtinnen und Beamte, die in der Zeit vom 1.1.1955 bis zum 31.12.1975 geboren sind, bleibt die Parallelrechnung für die Pensionsbemessung bestehen.

Ursprünglich forderte die Bundesregierung ein Volumen von 3,2 Milliarden Euro an Einsparungen vom öffentlichen Dienst ein. Dieses Volumen setzte sich aus mehreren Nulllohnrunden, dem Aussetzen von Biennalsprüngen und einer Sondersteuer für öffentlich Bedienstete zusammen. In weiterer Folge wurde ein Betrag von 2,7 Milliarden Euro als ,,nicht mehr verhandelbar” bezeichnet. Nach einem schwierigen Tauziehen konnte erreicht werden, dass das Aussetzen von Biennalsprüngen und die Sondersteuer für alle öffentlich Bediensteten zurückgenommen wurde. Der erzielte Kompromiss
umfasst nun eine verzögerte Gehaltsbewegung für 2013 und 2014. 2013 greift eine Nulllohnrunde und 2014 eine gedämpfte Gehaltsbewegung. Weiters greift ein Aufnahmestopp bis 2014, wobei von der GÖD eine Aufgabenkritik  eingefordert wurde.

GÖD-Information zum 2. Stabilitätsgesetz 2012

Stabilitätsgesetz 2012 – Präsentation des BMF zum steuerrechtlichen Teil

AUSHANG/FLYER: 41. Wochenstunde:

Erfolg bei den Verhandlungen für die Bediensteten des Österr. Bundesheeres: „Verlängerter Dienstplan“ im BMLVS für nahezu alle Soldatinnen und Soldaten weiterhin gesichert!
Die Verhandlungen zwischen der Bundesheergewerkschaft in der GÖD und BM Darabos haben am 26. März 2012 zu einem Durchbruch geführt. Durch die nunmehr vereinbarte Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
zum Konsolidierungspaket werden die ursprünglich geplanten Bezugskürzungen für Militärpersonen – mit Ausnahme der hohen Gehälter im Offiziersbereich (z.B. Fixbezüge und Funktionszulagen mit Überstundenanteil) – nicht wirksam.
Wir Bundesheergewerkschafter bedanken uns bei BM Darabos und allen, die am Zustandekommen dieser Lösung zu Gunsten der österreichischen Soldatinnen und Soldaten mitgewirkt haben. Damit ist der verlängerte Dienstplan für nahezu alle Soldatinnen und Soldaten im Dienststand weiterhin gesichert!

Wir freuen unsüber diese sachgerechte und vernünftige Lösung für unsere Bediensteten!“

AUSHANG/FLYER “41. Stunde – Erfolg!” 

Allentsteig: Bundesforste an Truppenübungsplatz interessiert

Würden Jagd verpachten, bestreiten aber Absprachen mit Landesjägern

Die Bundesforste sind an der Forst-Bewirtschaftung des Truppenübungsplatzes Allentsteig interessiert. In diesem Fall würden sie die dortige Jagd an einen Dritten verpachten. Dass es bereits diesbezügliche Absprachen mit den Landesjägern rund um den scheidenden Landesjägermeister Christian Konrad und seinen Nachfolger Josef Pröll gibt, wie kolportiert wird, streiten die Bundesforste allerdings ab.

Man sei mit dem Ministerium, das an die Bundesforste herangetreten sei, schon seit zwei Jahren in Kontakt, sagte Bundesforste-Sprecher Bernhard Schragl. Seitdem hätten die Bundesforste den etwa 7.000 Hektar großen Wald am Tüpl begutachtet und festgestellt, dass der Wildstand viel zu hoch sei, so Schragl. Dieser zerstöre nicht nur den Wald, sondern auch die umliegenden Felder, die von Bauern gepachtet sind.

7.000 Hektar Wald

Der Truppenübungsplatz ist 15.700 Hektar groß: 7.000 Hektar sind Wald, 3.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche, der Rest ist Brachland mit Übungsflächen, Schottergruben und dergleichen. Derzeit werden Wald, Jagd und Landwirtschaft von den Heeresforsten verwaltet. Das Ministerium will diese Aufgaben an die Bundesforste übertragen. (weiterlesen…)

Waldner: Geplante Bezugskürzungen (41. Wochenstunde) nicht wirksam!!

SEHR DRINGEND!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nachdem nunmehr auch der Herr Bundesminister im Wege seiner internen Kommunikation den Weiterbestand der 41. Wochenstunde verkündet hat, die
Aussendung der  “echten” Bundesheergewerkschaft zur Kenntnis und weiteren Verwendung (Aushang, Verteilung, Versand, etc) im do Zuständigkeitsbereich!

Wir, die “echten”  Bundesheergewerkschafter, freuen uns über diesen Erfolg!

Ein ganz großes Danke für das Vertrauen und die Unterstützung!

Euer Willi Waldner

41. Wochenstunde: „Sonderopfer“ für SoldatInnen abgewendet!”

Erfolg bei den Verhandlungen für die Bediensteten des Österr.  Bundesheeres: “Verlängerter Dienstplan” im BMLVS für nahezu alle Soldatinnen und Soldaten weiterhin gesichert!
Die Verhandlungen zwischen der Bundesheergewerkschaft in der GÖD und BM Darabos haben heute, am 26. März 2012, zu einem Durchbruch geführt.
Durch die nunmehr vereinbarte Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Konsolidierungspaket werden die ursprünglich geplanten Bezugskürzungen für Militärpersonenmit Ausnahme der hohen Gehälter im Offiziersbereich (z.B. Fixbezüge und Funktionszulagen mit Überstundenanteil)nicht wirksam. Wir Bundesheergewerkschafter bedanken uns bei BM Darabos und allen, die am Zustandekommen dieser Lösung zu Gunsten der österreichischen Soldatinnen und Soldaten mitgewirkt haben. Damit ist der verlängerte Dienstplan für nahezu alle Soldatinnen und Soldaten im Dienststand weiterhin gesichert! Wir freuen uns über diese sachgerechte und vernünftige Lösung für unsere Bediensteten!”

AUSHANG als Download hier!!!

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