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GÖD-Magazin – Ausgabe 6/2009 – online

Veröffentlicht in GÖD von oeaab.fcg.goed am 22. September 2009

GÖD-Magazin – Ausgabe 6/2009

Aus dem Inhalt:

  • Dienst am Frieden (24)
  • Der Verfall des Urlaubsanspruchs (34)
  • Der verbotene Kettenarbeitsvertrag ((36)
  • BVA: Zuschuss zum Grippeschutz (40)
  • Ein gutes Gefühl -GÖD Rechtsschutz (15)
  • Rechtsschutzbericht 2008 (16)

Bundesheer – Letzter der 15 Eurofighter landet

Veröffentlicht in Bundesheer,Fliegertruppe von oeaab.fcg.goed am 22. September 2009
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Bundesheer – 15. Eurofighter soll am Freitag in Zeltweg landen. Flotte damit komplett! -Mehr …

Sicherheitspolitik – Nationaler Sicherheitsrat beschäftigte sich mit „Schläfern“

Veröffentlicht in Bundesheer,Regierung von oeaab.fcg.goed am 22. September 2009
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BVT-Chef hatte sich über mangelnde Handhabe gegen Österreicher beschwert, die an „Terrorcamps“ teilnehmen . Mehr …

Bundesheeres : Größter Katastropheneinsatz in der Steiermark beendet

Veröffentlicht in Bundesheer von oeaab.fcg.goed am 21. September 2009

Nach 83 Tagen im Einsatz sind vergangene Woche die Assistenzkräfte des Bundesheeres wieder in ihre Kasernen eingerückt. Ihre Arbeit, die nach verheerenden Unwettern nötig wurde, war die bisher größte Katastrophenhilfe des Heeres in der Steiermark.

155.000 Arbeitsstunden

Seit 24. Juni leisteten Soldaten aus fünf Bundesländern insgesamt 155.000 Arbeitsstunden zur Beseitigung von Hochwasser-Folgeschäden. – Mehr …

GÖD: BILDUNG HEISST KOMPETENZ – Bildungsförderungsbeitrag!

Veröffentlicht in FCG,GÖD von oeaab.fcg.goed am 21. September 2009
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BILDUNG HEISST KOMPETENZ

Der stetige wirtschaftliche und technische Wandel sowie geänderte Gesellschaftsstrukturen führen zu einer weiteren Aufwertung der Qualifikation als Wettbewerbsfaktor. Bildung ist darüber hinaus aber auch eine entscheidende Voraussetzung für die aktive Teilnahme am politischen Geschehen. Das Wissen um Zusammenhänge und kritisches Denken ermöglichen eigenbestimmte Entfaltung des einzelnen Menschen in der Gesellschaft. Die Vermittlung von Kompetenz für die beruflichen und privaten Lebensbereiche ihrer Mitglieder besitzt daher für die Gewerkschaft besonderen Stellenwert. Die Gewerkschaft unterstützt die direkt berufsbezogenen Fortbildungen ihrer Mitglieder durch die Auszahlung eines Bildungsförderungsbeitrags. Die Höhe der Förderung wird über die Dauer der Fortbildung bestimmt.

BILDUNGSFÖRDERUNGSBEITRAG (BFB)

1. Wer hat Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag?

2. Wie hoch ist die Förderung?

3. Wie oft pro Jahr kann ich einreichen?

4. Wie lange muss ich GÖD – Mitglied sein, um einreichen zu können?

5. Kann ich auch rückwirkend einreichen?

6. Ich besuche ein Pädagogische Hochschule, eine Krankenpflegeschule oder mache eine Lehre.

7. Formblatt

Bundesheer: Mehr Sicherheit durch Mehrsprachigkeit

Veröffentlicht in Bundesheer von oeaab.fcg.goed am 21. September 2009

Symposium von 23.-24. September an der Landesverteidigungsakademie. – Mehr …

US-General will mehr Soldaten für Afghanistan

Veröffentlicht in Regierung von oeaab.fcg.goed am 21. September 2009

Ein Erfolg in Afghanistan sei immer noch möglich, sagt der Oberkommandierende Stanley McChrystal. Ohne mehr Soldaten sei aber eine Niederlage wahrscheinlich. – Mehr ….

FPÖ-Wandertag auf den Ulrichsberg

Veröffentlicht in Allgemein von oeaab.fcg.goed am 21. September 2009

Kranzniederlegung beim umstrittenen Heimkehrerdenkmal – 150 Teilnehmer und 60 Gegendemonstranten. -Mehr …

ÖAAB: Kinderbetreuungsgeld – Mehr Wahlfreiheit für Eltern

Veröffentlicht in ÖAAB von oeaab.fcg.goed am 21. September 2009

Mit den unterschiedlichen Modellen hat die Regierung – allen voran Staatssekretärin und ÖAABlerin Christine Marek – die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Familien eine größere Palette an Wahlmöglichkeiten haben. So werden für berufstätige Elternteile die Rahmenbedingungen geschaffen, die auch Mut machen , sich eine Auszeit für Kinder zu nehmen oder überhaupt Kinder zu bekommen, da der anschließende Wiedereinstieg individueller gestaltbar wird.

Bisherige Möglichkeiten zum Bezug des Kinderbetreuungsgeldes

1. 30 + 6 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 436 Euro
2. 20 + 4 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 624 Euro
3. 15 + 3 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 800 Euro

NEU: Pauschalvariante
4. 12 + 2 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 1.000 Euro

NEU: Einkommensabhängige Variante
5. 12 Monate + 2 Monate (bei Inanspruchnahme durch beide Partner)

Bezug von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens (mindestens € 1.000,- und maximal € 2.000,- pro Monat); Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist möglich.

NEU: Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze bei allen Pauschalvarianten
Als Alternative zur bestehenden Zuverdienstgrenze von € 16.200,- pro Jahr, wird zukünftig auch ein relativer Zuverdienst von 60 Prozent des letzten Einkommens möglich sein.

Die Vorteile dieses neuen Modells liegen auf der Hand

• besser verdienende Frauen und Männer haben weniger Verdienstentfall.

• Eltern können rascher wieder ins Berufsleben einsteigen. Wesentlicher Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

• Auch Väter erhalten dadurch einen stärkeren finanziellen Anreiz für eine Karenzzeit.

NEU: 50 Prozent Zuschlag des Grundbetrages bei Mehrlingsgeburten

In jeder Pauschalvariante werden nunmehr 50 Prozent des Grundbetrags pro Mehrling und Monat ausbezahlt (derzeit Fixbetrag von € 218,- in jeder Variante).

• 30+6 weiterhin € 218,-
• 20+4: € 312,-
• 15+3: € 400,-
• 12+2: € 500,- pauschal

NEU: Regelung für Alleinerziehende in Härtefällen

Alleinerziehende und besonders Frauen, die in einer akut schwierigen Situation sind, erhalten in allen Bezugsvarianten zusätzlich zwei Monate länger Kinderbetreuungsgeld. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Partner verstirbt, schwer erkrankt, im Gefängnis ist, aber auch wenn Frauen von Gewalt in der Partnerschaft betroffen sind und der Partner polizeilich weggewiesen wurde. Weiters sollen auch Alleinerziehende mit einem monatlichen Einkommen von unter € 1.200,- und einem laufenden Unterhaltsverfahren das verlängerte Kinderbetreuungsgeld erhalten.

NEU: Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld (nicht rückzahlbar)

Für Bezieher/innen einer Pauschalvariante mit einem Einkommen unter € 5.008,-/Jahr (14-fache Geringfügigkeitsgrenze) bei Antragstellung. Die Höhe der Beihilfe beträgt € 180,-/Monat für Alleinerziehende UND Paare. Die Zuverdienstgrenze für den/die Bezieher/in liegt bei der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit € 357,74,-/Monat), für den/die Partner/in bei € 16.200,-/Jahr. Die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld kann maximal ein Jahr bezogen werden und ist im Gegensatz zum derzeitigen Zuschuss-Modell nicht rückzahlbar.

Stichtag für die neue Regelung

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gilt laut dem Begutachtungsentwurf für Geburten ab 1. Jänner 2010. Anträge können aber auch für Kinder gestellt werden, die ab dem 1. November 2009 (= Stichtag) geboren werden und für die im Jahr 2009 noch kein Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gestellt worden ist. Für Zeiträume im Jahr 2009 erfolgen keine rückwirkenden Zahlungen.

Zukunftsforum Soziales – „Werte-Wandel und die Zukunft der Arbeit“

Das ÖAAB Zukunftsforum Soziales wird am Freitag, dem 2. Oktober 2009 von 13:30 bis 21:00 Uhr im Raiffeisen Forum (Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen Platz 1, 1020 Wien) stattfinden.

Die drei Arbeitskreise werden folgende Themen unter der Leitung von Landesobleuten und Experten erarbeiten:
- „Neue Werte in der Unternehmenskultur“
- „Veränderung der Beschäftigungsformen“
- „Zeitwertkonto – mehr Flexibilität für Arbeitnehmer“.

Nähere Informationen finden Sie  unter www.oeaab-wien.at
Um Anmeldung unter 01/40 143 – 230 wird gebeten.

Pilz zu Allentsteig: „Entsorgungsschießen des Bundesheeres stoppen“

Veröffentlicht in Regierung von oeaab.fcg.goed am 18. September 2009

Artilleriemunition wird einfach verschossen statt sie professionell zu entsorgen. – Mehr …

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