Die Frau des Ex-Bawag-Chefs Helmut Elsner hat die Klage um die Luxuswohnung in der Wiener Innenstadt verloren.
Nobeldomizil: Kauf ohne Zustimmung des Aufsichtsrates.
Eines vorweg: Ihr Penthouse in der Wiener Innenstadt ist für Ruth Elsner „eine private Sache“. Dazu will sie nichts sagen. Die Frau von Helmut Elsner hat, wie erst jetzt bekannt wurde, den Prozess um ihre 278-Quadratmeter-Wohnung samt Terrasse verloren. Ein Räumungsverfahren läuft noch.
„Mich erschüttert das überhaupt nicht – mich erschüttert viel mehr, dass mein Mann noch immer in Haft sitzt“, sagt die Frau des ehemaligen Bawag-Generaldirektors zum KURIER. Dass die Justizministerin kürzlich gemeint hatte, dass in der Causa nie eine Kaution gestellt worden wäre, sei unrichtig, ärgert sich Ruth Elsner.
Vertrag
Ruth Elsner kämpft für ihren Mann.Beim Oberlandesgericht (OLG) Wien ging es im April jedenfalls um harte juristische Fragen: Nämlich darum, ob Ruth Elsner die Wohnung rechtmäßig erworben hatte – also: Ob der Kaufvertrag zwischen ihr und der Bank, der ihr Mann vorstand, in Ordnung ist. Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner hatte die Wohnung bis 2005 gemietet, die Bawag hatte ihm eine Kaufoption eingeräumt. Diese Option zog Ruth Elsner und zahlte 474.000 Euro plus Umsatzsteuer. Das Finanzamt bezifferte den Wert des Penthouses später mit 3,5 Millionen Euro.
Die Bawag brachte schließlich eine Klage ein, um die Immobilie zum Marktpreis veräußern zu können. Die Bank führte ins Treffen, dass der Kaufvertrag unwirksam sei. Elsner verlor und ging in Berufung, das OLG teilte nun aber die Auffassung des Erstgerichts und verwarf die Berufung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Knackpunkt lag im Vertragsrecht – bei der Frage, ob in der Chefetage einer AG ein zusätzliches Okay nötig ist, um Geschäfte im privaten Umfeld eines Vorstandes tätigen zu können. Laut OLG hätte der Aufsichtsrat dem Kauf zustimmen müssen, dieser war vom damaligen Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger aber nicht befasst worden.